Grundsätze für die Vergabe von Wohnungen und WG-Plätzen an Mitglieder

Zweck der MeGeDo Genossenschaft ist eine sichere, gesunde, altersgerechte und sozial verantwortbare, wirtschaftliche Wohnungsversorgung für Mitglieder der Genossenschaft und ihre nahen Angehörigen. Die Genossenschaft fördert insbesondere nachbarschaftliche und gemeinschaftliche Wohnformen, ambulant betreute Wohngemeinschaften für Pflege und Demenz sowie andere fortschrittliche Wohnformen für junge und alte Menschen.

Unsere Vergabe Grundsätze

Die MeGeDo Genossenschaft strebt eine gerechte Vergabe von Plätzen an.

Die generelle und grundsätzliche Vergabevoraussetzung ist die Bereitschaft, die Nutzungsformen der Projekte durch eigenes Engagement aktiv zu fördern.

Die Vergabe erfolgt unter Zuhilfenahme der folgenden Grundsätze.

Allgemeine Vergabekriterien

Die nachfolgenden Kriterien werden herangezogen, um die Vergabe zu entscheiden.

Die Kriterien sind gewichtet, die Gewichtung entspricht der absteigenden Abfolge von oben (hohes Gewicht) nach unten (geringes Gewicht). Die Entscheidung zur Vergabe erfolgt unter einer Gesamtschau aller Kriterien.

  • Örtliche Verbundenheit: Hierunter wird zum Beispiel verstanden:
    Dauer des Wohnsitzes am Ort des Projektes bzw. in der Region, Ort des Arbeitsplatzes des Mitglieds/Angehörigen, erfolgt durch den Umzug eine Familienzusammenführung, Engagement in Vereinen oder anderen Institutionen am Ort des Projektes.
  • Dauer der Mitgliedschaft
    Diese wird durch die Nummer des Mitglieds in der Mitgliederliste bestimmt.
  • Zusammensetzung der Wohngemeinschaft
  • Dringlichkeit Hierunter wird z.B. verstanden:
    sowohl unvorhergesehene Ereignisse, die zu akuten Schwierigkeiten führen, als auch planbarer Bedarf, der aus bekannten Umständen entsteht.

Ablauf der Vergabe

Je nach Wohnmodell erfolgt die Vergabe unterschiedlich.

Erstvergabe von Wohnungen in einem neuen Wohnprojekt

  • Die Genossenschaft pflegt für jedes Neubauobjekt einen Interessentenpool; die Vergabe wird zuerst unter den Mitgliedern durchgeführt, die sich im Interessentenpool befinden.
    Finden sich unter diesen Mitgliedern keine neuen Bewohner, so wird unter allen Mitgliedern der Genossenschaft vergeben, also auch an solche, die sich nicht im Interessentenpool befinden. Erst im Anschluss erfolgt die Werbung um bzw. Vergabe an Personen, die noch nicht Mitglied in der Genossenschaft sind.
    Nach Erstbezug des Neubauobjektes wird der Interessentenpool gelöscht.
  • Der Vorstand bildet ggf. mit dem Vertreter einer Kommune bzw. eines Kooperationspartners und einem vom Aufsichtsrat benannten Mitglied der Genossenschaft ein Vergabegremium, das über die Vergabe nach obigen Vergabekriterien entscheidet. Es können für jedes Projekt auch mehrere Vergabesitzungen durchgeführt und die Wohnungen in mehreren Vergabewellen vergeben werden. Sind mehrere Mitglieder gleichgewichtet, so entscheidet das Los.
  • Sind Mitglieder als Gruppe mit einem bebaubaren Grundstück auf die Genossenschaft zugekommen, um gemeinsam auf dem Grundstück ein Projekt umzusetzen, so haben diese Mitglieder ein Vorrecht bei der Vergabe.

 

Vergabe von Wohnungen in einem bestehenden Wohnprojekt

  • Für jede frei gewordene Wohnung pflegt die Genossenschaft einen neuen Interessentenpool. Alle Mitglieder der Genossenschaft werden per Email informiert und können sich in den Interessentenpool aufnehmen lassen. Finden sich unter den Mitgliedern keine, oder nur wenige Interessenten, so wirbt die Genossenschaft öffentlich. Es sollen mindestens drei Interessenten pro Wohnung gefunden werden.
    Nach Vergabe der Wohnung wird der Interessentenpool gelöscht.
  • Der Vorstand bildet mit einem vom Aufsichtsrat benannten Mitglied der Genossenschaft und ggf. mit dem Vertreter einer Kommune bzw. eines Kooperationspartners ein Vergabegremium, das gemäß den obigen Vergabekriterien zwei bis drei Interessenten auswählt und der Hausgemeinschaft vorschlägt.
  • Die MeGeDo bietet den bestehenden Bewohnern und den Interessenten die Gelegenheit für ein persönliches Kennenlernen an. Die Hausgemeinschaft entscheidet sich für einen der vom Vergabegremium vorgeschlagenen Interessenten.
  • Initiale Vergabe von Plätzen in einer Wohngemeinschaft für Pflege/Demenz
    Die Initiatoren (MeGeDo Genossenschaft, Pflege-/Betreuungsdienst, externe Moderation) entscheiden nach den obigen Kriterien.
  • Laufende Vergabe von Plätzen in einer bestehenden Wohngemeinschaft für Pflege/Demenz
    Das Gremium entscheidet (ggf. mit Unterstützung des Pflege- und Betreuungsdienstes) nach obigen Kriterien; der Vorstand der Genossenschaft hat ein Vetorecht.

Beschlossen in der gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat am 05. Februar 2022

MeGeDo eG

Mehrgenerationendorf Genossenschaft für selbstbestimmtes & nachbarschaftliches Wohnen

Kontakt-Daten

Telefon: +49 (0)6861 / 9 38 13 41
Mobil: +49 (0)151 12 44 00 99
E-Mail: info[at]megedo-genossenschaft.de

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